Förderverein der Ski-MS Neustift

Dem Verein der Freunde und Förderer der Skimittelschule Neustift soll die Aufgabe zukommen, den persönlichen Kontakt zwischen all jenen Menschen zu unterstützen, die früher und heute die Skihauptschule bzw. Skimittelschule Neustift geprägt haben. Weiters nimmt sich der Verein der ideellen und materiellen Unterstützung der Skimittelschule an.

 

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Name und Sitz des Vereins

Verein der Freunde und Förderer der Ski-Mittelschule Neustift

6167 Neustift, Habichtsgasse 1

Vereinszweck

  1. Ideelle und materielle Unterstützung der Skimittelschule Neustift (Schule, Sport und Hort)
  2. Öffentlichkeitswirksame und mediale Präsenz zur Steigerung des gesellschaftlichen Stellenwertes der Skimittelschule
  3. Bereitstellung einer kommunikativen und informativen Plattform der Vereinsmitglieder
  1. hinsichtlich sämtlicher Belange der Geschichte und Gegenwart der

 Skimittelschule Neustift und des Hortes (Internat)

  1. hinsichtlich der Kontaktpflege der Vereinsmitglieder
  1. Organisatorische Unterstützung der Skimittelschule Neustift (Schule – Sport – Hort) bei der Durchführung von
  1. Treffen ehemaliger SchülerInnen
  2. schulnahen Festlichkeiten
  1. Feedback und Beratung der Bereiche Schule, Sport und Internat

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Tätigkeiten zur Verwirklichung des Vereinszwecks

  1. Kontaktpflege zum „Verein Schülerheim Skimittelschule Neustift“
  2. Finanzielle und Sachspenden an die Skimittelschule Neustift (Schule und Sport) und an den Hort „Verein Schülerheim Skimittelschule Neustift“
  3. Durchführung sonstiger Vereinsveranstaltungen
  4. Durchführung von Vortragsveranstaltungen
  5. Fortlaufende Aktualisierung der Adressdatei
  6. Versand der Schulzeitung „PUZZLE“ an alle Mitglieder
  7. Wahl der Schülerin/des Schülers des Jahres und finanzielle Aufbringung eines Barbetrages für die Schülerin/den Schüler
     

 

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Rechte und Pflichten der Mitglieder

Durch die Beitrittserklärung als ordentliches Mitglied oder als Fördermitglied sind alle Teilnehmer dazu eingeladen, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und das aktive und passive Stimmrecht in der Hauptversammlung anzuwenden. Weiters werden die Mitglieder angehalten, die Ziele des Vereins nach Kräften zu fördern und den jährlichen Mitgliedsbeitrag zu entrichten.

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Vorstand:

 

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